Jetzt Steuern sparen!
Heuer gibt’s wieder eine gute Nachricht für alle Selbständigen: mit Investitionen in die sogenannten §14-EStG-Fonds kann man seit 2017 wieder Gewinnsteuern sparen.
Die seit 2014 für den Freibetrag gültigen Beschränkungen für den Freibetrag sind für neu startende Geschäftsjahre aufgehoben.
Wer kann diesen Freibetrag nützen: das sind alles natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erwirtschaften, also z. B. Ärzte, Anwälte, Friseure, Tischler oder Einzelhändler.
Bis zu 13% des Gewinns steuerbefreit!
Für Jahres-Gewinne bis € 30.000 sind automatisch 13 Prozent des Gewinns steuerfrei. Für die genaue Summe, die Sie steuerfrei veranlagen können, fragen Sie Ihren Steuerberater. Diese muss dann im gleichen Kalenderjahr veranlagt werden.
Bei Interesse kommen Sie einfach auf mich zu – per Anruf oder tragen Sie Ihre Email-Adresse in das Online-Formular ein….